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PAVIA SCORTE SRL

 

Head Office: 
Viale Matteotti 20, 27100 Pavia (PV), Italy

Tel: +39 3518663833 - +39 3779845114

info@paviascorte.it 

P.IVA: 02910420187

N°REA: PV - 310335

Aut. Pref. 3284/2024 prot. 55070 - Prefettura di Pavia

 


 

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Informationen über die Technische Eskorte

Was sind Sondertransporte?

In die Kategorie „Ausnahmetransporte“ fallen alle Arten von Ladungen, die nicht mit den normalen Lastwagen transportiert werden können, die wir auf den Straßen gewohnt sind zu sehen.


Denken wir an ein gigantisches Silo für landwirtschaftliche Aktivitäten, an Yachten und Boote großer Dimensionen, an Stahlbetonkonstruktionen, die Teile einer Brücke oder eines Industriegebäudes bilden werden.

 

Dafür entstehen hochspezialisierte Transportunternehmen, die Fahrzeuge und Anhänger haben, die in der Lage sind, diese Ladungen von einem Teil des Landes zum anderen zu bewegen.

 

Nachfolgend einige Daten, die helfen können, besser zu verstehen, wann ein Transport als außergewöhnlich gilt:
 

  • Das Fahrzeug muss eine Gesamtlänge, einschließlich Anhänger, von mehr als 16,50 m haben
  • Es muss eine Breite von mehr als 2,55 m oder 2,6 m für temperaturkontrollierte Transporte haben
  • Es muss eine maximale Höhe von mehr als 4 m haben
     

Für diese Arten von Transporten ist daher ein TECHNISCHER BEGLEITSERVICE sowie BESONDERE FAHRERLAUBNISSE erforderlich.

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Wann wird die Technische Begleitung für den Ausnahmeverkehr benötigt?

Die Technische Eskorte für außergewöhnliche Transporte stellt sicher, dass die Ladungen sicher und ohne erhebliche Beeinträchtigungen des Verkehrs an ihr Ziel gelangen, weshalb sie hauptsächlich nachts durchgeführt werden.

 

Die TECHNISCHE ESKORTE ist notwendig und unverzichtbar, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

 

  • Fahrzeug mit einer Breite von mehr als 3 Metern und einer Länge von mehr als 25 Metern
  • Ladung, die vorne mehr als 2,50 Meter oder hinten mehr als 3/10 der Fahrzeuglänge übersteht
  • Reisegeschwindigkeit unter 30 km/h (oder 40 km/h im Falle von Autobahnen und Hauptstraßen außerhalb von Ortschaften)

    Bezüglich der zu befahrenden Straßen:
     
  • Fahrspurbreite unter 3 Metern, wenn das Fahrzeug oder der Transport nur aufgrund der Länge oder Höhe außergewöhnlich ist
  • Fahrspurbreite unter 3,50 Metern, wenn der Transport auch in der Breite außergewöhnlich ist
  • Transportbreite, die die Fahrspurbreite um mehr als 20 cm überschreitet

 

 

Die Gewichts- und Maßgrenzen, über die technische Begleitfahrzeuge erforderlich sind, werden durch das Ministerialdekret vom 18. Juli 1997 Nr. 3806 festgelegt,"Vorschriften für technische Begleitfahrzeuge für außergewöhnliche Fahrzeuge und Transporte unter außergewöhnlichen Bedingungen".

 

Bezüglich der ANZAHL DER TECHNISCHEN BEGLEITFAHRZEUGE, die erforderlich sind, legt das Ministerialdekret vom 18. Juli 1997 Nr. 3806 eindeutig fest, ob und wie viele Begleitfahrzeuge für den Transport erforderlich sind.

 

Wesentliche Elemente sind sowohl die Abmessungen des Konvois als auch die Art der zu befahrenden Straße (auf der Autobahn könnten weniger Fahrzeuge erforderlich sein als auf einer Landstraße, zum Beispiel).

Welche Genehmigungen muss ich für meinen Sondertransport beantragen?

Transitgenehmigungen

 

Die „Transitgenehmigungen“ sind die erforderlichen Genehmigungen und werden von den Gesellschaften und/oder Behörden, die die Straßeninfrastrukturen verwalten, mit allen Vorschriften ausgestellt, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Transports und der Begleitung erforderlich sind.

 

Die Genehmigungen werden von Agenturen wie der unseren, Pavia Scorte srl, beantragt, und wir stehen in ständigem Kontakt mit allen Gesellschaften und/oder Behörden, die die Straßen und Autobahnen verwalten.

 

 

GALLERY

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